Immobilienrecht für Verbraucher: Bauträgerrecht und Immobilienkaufvertragrecht

Die meisten Rechtsstreitigkeiten entstehen aus unterschiedlichen Auffassungen der Parteien über die wechselseitigen Ansprüche aus einem geschlossenen Vertrag. Die Kanzlei für Privatrecht vertritt im Immoblienvertragsrecht konsequent die Verbraucherseite – gegenüber Banken, Bauträgern und Unternehmen.

Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Viele Unternehmen arbeiten mit so genannten Abwehrklauseln, die zwar nach geltendem Recht unwirksam sind, jedoch von den Unternehmen ganz bewusst verwendet werden, um den Gegner über seine wahren Rechte zu täuschen. Sie schließen die Wandlung aus und verweisen den Verbraucher auf mehrfache Nachbesserung, auch wenn dies unzumutbar ist. Sie verkürzen unzulässig die Verjährungsfristen oder behaupten Anzeigepflichten, bei deren Verstoß angeblich Gewährleistungsrechte verloren gehen. Mündliche Absprachen werden für stets unbeachtlich erklärt, es sei denn, sie sind ergänzend schriftlich fixiert worden. Ob das Klein-Gedruckte beim Kfz-Händler oder die Banken-AGBs, die konsequente Wirksamkeitskontrolle der zur Vertragsanbahnung verwendeten Formularen ist ein – leider oft vernachlässigter – Kernbestandteil der konsequenten Interessenvertretung im Verbraucherrecht.

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