Nach den meisten aktuellen Bauordnungen gehören zu einem bezugsfertigen oder auch schlüsselfertigen Haus oder einer neuerrichteten Eigentumswohnung ein Energieausweise bzw. Energiepass.
Die Herstellung der Außenanlagen und auch bereits die Außenfassade sind hingegen nur dann vom Bauunternehmen geschuldet, wenn diese im Leistungsverzeichnis oder in der Baubeschreibung ausdrücklich erwähnt sind.
Rauchmelder gehören zur Pflichtausstattung eines neuerrichteten Hauses bereits nach der Bauordnung Brandenburg. In Berlin und den meisten anderen Bundesländern sind Rauchmelder hingegen noch keine Pflicht. Sie gehören daher zum schlüsselfertigen Haus nur dann, wenn dies besonders vereinbart wurde.
[Artikel im Aufbau]