Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes können Darlehensverträge auch noch Jahre nach Abschluss wirksam widerrufen werden, wenn über das Widerrufsrecht die Bank nur fehlerhaft belehrt hat. Einstieg in die Prüfung ist die Beantwortung der Frage, ob sich die Bank zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an das gesetzliche Muster einer Widerrufsbelehrung gehalten hat. Das Muster gemäß BGB-Informationspflichtenverordnung ist immer wieder vom Gesetzgeber geändert worden.
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