Künstliche Intelligenz macht es möglich: Mit diesem hier zur Verfügung gestellten Tool können Sie die Eigenbedarfskündigung Ihrer Mietwohnung selbst prüfen. Ein einfacher Entscheidungslogarithmus nimmt Ihnen eine eigenständige Prüfungsprozedur ab. So werden Fehler vermieden. Sie erhalten eine verlässliche Grundlage für die Beurteilung, ob sich der Gang zum Rechtsanwalt lohnt oder ob Sie sich gegen die Kündigung möglicherweise selbst verteidigen können.
Anleitung:
Beantworten Sie die Fragen. Je nach Antwort werden Sie ” weitergeleitet”. Mehr ist nicht zu beachten.
Wurde Ihnen das Kündigungsschreiben per einfacher Briefpost zugestellt? Für Ja wählen Sie bitte den rechten Button , für Nein gehen Sie bitte zur nächsten Frage.
Sie können den Erhalt der Kündigung in Zweifel ziehen, denn der Vermieter kann den wirksamen Zugang der Kündigung nicht bewesien . Da allerdings vor Gericht die Wahrheitspflicht gilt, sollten Sie einen Anwalt konsultieren.
Enthält das Kündigungsschreiben überhaupt einen Begründung für den Eigenbedarf?
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Eine Eigenbedarfskündigung muss vom Vermieter begründet werden. Es reicht nicht, das Wort Eigendarf zu verwenden, ohne genauer anzugeben, wer warum und wann in die Wohnung einziehen möchte.
Sie haben gute Aussichten, zunächst ohne Rechtsanwalt die Kündigung zurückzuweisen. Aus taktischen Gründen kann es ratsam sein, den Vermieter auf seinen Fehler nicht sofort hinzuweisen.
Macht der Vermieter geltend, dass er oder ein Familienangehöriger oder auch Haushaltsangehöriger die Wohnung für sich benötigt?
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Eine Eigenbedarfskündigung setzt voraus, dass entweder der Vermieter oder ein Familienangehöriger die Wohnung für sich benötigt. Der Wohnbedarf von Lebensgefährten oder Freunden löst keinen Eigenbedarf aus.
Sie haben gute Aussichten, zunächst ohne Rechtsanwalt die Kündigung zurückzuweisen. Aus taktischen Gründen kann es ratsam sein, den Vermieter auf seinen Fehler nicht sofort hinzuweisen.
Macht der Vermieter geltend, dass der Eigenbedarf aktuell bereits besteht und er grundsätzlich bereits sofort in die Wohnung einziehen will?
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Eine Eigenbedarfskündigung setzt voraus, dass der Eigenbedaraf bereits aktuell oder jedenfalls in ganz naher Zukunft besteht. Ein erst zukünftiger Eigenbedarf (sog. Vorratskündigung) oder auch ein Eigenbedarf, dessen Eintritt noch von Eventualitäten abhängt, genügt nicht, vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1990, S. 3259.
Sie haben gute Aussichten, zunächst ohne Rechtsanwalt die Kündigung zurückzuweisen. Aus taktischen Gründen kann es ratsam sein, den Vermieter auf seinen Fehler nicht sofort hinzuweisen.
Ist der Vermieter Eigentümer mehrerer Wohnungen?
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Eine Eigenbedarfskündigung ist Ausdruck der verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsgarantie (Art. 14 Grundgesetz). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Gerichte grundsätzlich keine erhöhten Anforderungen an den geltend gemachten Eigenbedarf des Vermieters stellen. Ist er Eigentümer nur einer Wohnung, hat er grundsätzlich das Recht, jederzeit Eigenbedarf anzumelden. Eine solche Kündigung wird in der Regel wirksam sein.
Begründet der Vermieter seine Auswahlentscheidung, dass er gerade in Ihre Wohnung einziehen will?
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Eine Eigenbedarfskündigung ist Ausdruck der verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsgarantie (Art. 14 Grundgesetz). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Gerichte grundsätzlich keine erhöhten Anforderungen an den geltend gemachten Eigenbedarf des Vermieters stellen. Ist er Eigentümer nur einer Wohnung, hat er grundsätzlich das Recht, jederzeit Eigenbedarf anzumelden. Eine solche Kündigung wird in der Regel wirksam sein. Hat er mehrere zu Eigentum, muss er aus Rücksicht auf die Belange des Mieters seine Auswahlentscheidung zumindest schlüssig begründen. Gibt er einen nachvollziehbaren Grund an, wird die Kündigung meist wirksam sein.
Haben Sie Anhaltspunkte, dass der Eigenbedarf bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorlag oder zumindest absehbar war?
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Ein Vermieter, der bereits bei Abschluss des Mietvertrages Eigenbedarf hat oder ein solcher absehbar ist , handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er den Mieter bei Abschluss des Vertrages darauf nicht hinweist und später sich durch eine Eigenbedarfskündigung auf das formale Recht beruft. In einer derartigen Konstellation ist die Eigenbedarfskündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam, BGH Neue Juristische Wochenschrift 2015, S. 1087.
Wenn Sie bis hierher gekommen sind, konnten Sie hoffentlich bereits einige wichtige Kriterien für die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung selbst klären.
Der Kriterienkatalog ist selbstverständlich nicht abschließend. Ein Gericht wird beispielsweise der Glaubwürdigkeit des Vermieters im Prozess ausgehend von den Formulierungen im schriftlichen Kündigungsschreiben stets besondere Aufmerksamkeit widmen. Denn der Eigenbedarf ist eine sogenannte innere Tatsache, die dem Vollbeweis nicht zugänglich ist. Gerade weil die Anforderungen an das Vorliegen eines Eigenbedarfs grundsätzlich nicht hoch sind, besteht stets das Risiko eines Missbrauchs, indem der Eigenbedarf nur vorgeschoben wird. Verstrickt sich der Vermieter nach Ausspruch der Kündigung im Rahmen der weiteren Korrespondenz oder auch im Prozess in Widersprüche, kann dies seine Glaubwürdigkeit so weit untergraben, dass eine zunächst äußerlich nicht zu beanstandende Eigenbedarfskündigung vor Gericht für unwirksam erklärt wird.
Versetzen Sie sich als advocatus diaboli bei der Prüfung des Kündigungsschreibens einfach in die Position des Vermieters. Erscheint sein Anliegen plausibel und glaubhaft oder drängt sich der Eindruck auf, dass der Vermieter mit Tricks arbeitet und nur eine Geschichte erzählt, um seinen vermeintlichen Eigenbedarf zu begründen? Fragen Sie ruhig nach und fühlen Sie dem Vermieter auf den Zahn.
Weiterführende Informationen
Juristische Überblicksinformationen sollen eine erste Orientierung geben. Wenn Sie Interesse an einer Vertiefung haben, finden Sie ergänzendes Angebot hier -> Fachbeiträge Immobilienrecht.