Ohne eine Steigerung der Leistungsfähigkeit und technische Neuausrichtung der Infrastruktur kann die Energiewende nicht gelingen. Neue Windkraftanlagen und Solarparks müssen an bestehende Leitungsnetze angeschlossen werden. Wegen der gegenüber Atom- oder Kohlekraftwerken stärker schwankenden Erzeugungskapazitäten sind sogenannte Batteriespeicheranlagen zur Pufferung und Zwischenspeicherung erforderlich. Nicht zuletzt wegen der über das Gebiet der Bundesrepublik örtlich völlig neuen Verteilung der Energiegewinnungsanlagen wird außerdem in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mehr oder weniger das gesamte Stromnetz technisch neu konzipiert werden müssen. Neue Umspannwerke und Fernleitungen sind bereits in den letzten jahren gebaut worden und werden auch zukünftig neu errichtet werden. Ich begleite seit mehr als 15 Jahren betroffene Flächeneigentümer bei der Planung, Vertragsgestaltung und dem Betrieb dieser Anlagen.
Besondere Merkmale meiner Tätigkeit sind:
- ausschließliche Vertretung der Eigentümerseite zur Vermeidung von Interessenkollisionen
- Nutzung eines Erfahrungsschatzes aus bereits mehr als 500 geprüften und/oder verhandelten Einzelnutzungsverträgen
- Unterstützung bei den Konditionengesprächen auf Grundlage jahrzehntelanger Branchenkenntnis
- besonderes Augenmerk auf Sicherheit und Transparenz bei der Vertragsgestaltung
- Expertise auch zu Beteiligungsmodellen (Kommanditbeteiligung, Bürgerenergiegesellschaften)
- Mitberücksichtigung erbrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte
- transparentes und gegenüber sogenannten Großkanzleien preisgünstiges Vergütungsmodell.
Haben Sie Fragen?
Gerne beantworte ich Ihre Fragen rund um das Kanzleiangebot auch persönlich am Telefon. Selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Kanzlei für Privatrecht, Rechtsanwalt Alexander Meier-Greve, Märkisches Ufer 34, 10179 Berlin-Mitte, Telefon 030-44013325-
Oder richten Sie eine Email an:
meier-greve@kanzlei-fuer-privatrecht.de
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