Notarrecht und Bauträgerrecht

Ein Notariat ist zuständig für beurkundungsbedürftige Grundstücksgeschäfte aller Art, Erbscheinsverfahren und Beglaubigungen, notarielle Ehe- und Scheidungsvereinbarungen und Erbverträge, um nur die wesentlichen Gebiete zu nennen. Das Notarrecht wird maßgeblich geprägt durch das Beurkundungsgesetz, die Grundbuchordnung und die Bundesnotarordnung. Mein Büro begleitet die Urkundsbeteiligten anwaltlich, damit das Urkundengeschäft bestmöglich die Interessen meiner Mandanten berücksichtigt. Ich achte darauf, dass dem Notar keine Fehler unterlaufen, er seinen Aufklärungspflichten nachkommt und der Vollzug des Geschäfts möglichst reibungslos verläuft. Während der Vorbereitung von zweiseitigen Verträgen, insbesondere Immobilienkaufverträgen und Erbverträgen, unterstütze ich meine Mandanten bei den Vertragsverhandlungen. Ein besonderes Dezernat meines Büros bildet das Notarhaftungsrecht.

Bauträgerrecht

Auch Bauträgergeschäfte werden über Notare abgewickelt. Es handelt sich hierbei stets um Massengeschäfte. In standardisierten Kaufverträgen werden eine Vielzahl von noch zu errichtenden Wohnungen vom Bauträger an Verbraucher veräußert.  Unbedingt zu beachtende Rechtsgrundlage ist die Makler- und Bauträgerverordnung. Diese lässt bei der Gestaltung der Urkunde durch den  von dem Bauträger beauftragten Notar allerdings noch diverse Spielräume. Während der Bauträger ein Interesse an einer möglichst zügigen und reibungslosen Zahlung hat, braucht der Verbraucher eine Absicherung gegen ungesicherte Vorleistungen und eine Insolvenz des Bauträgers. Außerdem ist aus Erwerbersicht stets ein besonderes Augenmerk auf die Absicherung einer pünktlichen Fertigstellung der Wohnung sowie eine möglichst rechtssichere Bauleistungsbeschreibung zu legen. Mein Büro  vertritt seit Jahren zur Vermeidung von Interessenkonflikten nur noch die Erwerberseite. Am besten ist die vorbeugende Rechtsbetreuung durch Prüfung des noch zu beurkundenden Kaufvertrages. Denn im Falle von Rechtstreitigkeiten heißt es im Ausgangspunkt: pacta sund servanda – verträge sind kann auch ein Gericht nur ein ungünstig geschlossener Vertrag 

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Gerne beantworte ich Ihre Fragen rund um das Kanzleiangebot auch persönlich am Telefon. Selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Kanzlei für Privatrecht, Rechtsanwalt Alexander Meier-Greve, Märkisches Ufer 34, 10179 Berlin-Mitte, Telefon 030-44013325-

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