Immobilienrecht

Ein zentrales Teilgebiet des Privatrechts ist das Immobilienrecht. Seit mehr als fünfzehn Jahren berate und vertrete ich Mandanten hier mit besonderem Schwerpunkt im

  • Baugenehmigungsrecht inkl. Bestandsschutzfragen
  • Altlastenrecht
  • Immobilienkaufvertragsrecht
  • Baumaßnahmen im Wohnungseigentum
  • Pachtrecht
  • Versteigerungsrecht
  • Sachverständigenrecht.

Eine weitestgehende Spezialisierung auf die oben genannten Teilgebiete in Verbindung mit eigener bautechnische Expertise gewährleisten eine überdurchschnittliche Beratungsqualität .

Mein integrativer Beratungsansatz, d.h. die Einbeziehung der relevanten benachbarten Rechtsgebiete wie das Vertragsrecht und Notarrecht, sichert die notwendige mehrdimensionale Problemlösung zum Vorteil des Mandanten.

Mehr über den integrativen Beratungsansatz und das Profil meines Büros finden Sie unter Profil.

Beispielhafte vertiefende Ausführungen aus meiner Beratungspraxis finden Sie  auf der Unterseite → Fachbeiträge Immobilienrecht ) .

Haben Sie weitere Fragen?

Gerne beantworte ich Ihre Fragen rund um das Kanzleiangebot auch persönlich am Telefon. Selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Kanzlei für Privatrecht, Rechtsanwalt Alexander Meier-Greve, Märkisches Ufer 34, 10179 Berlin-Mitte, Telefon 030-44013325, Telefax 030-4401 0144.

Oder richten Sie eine Email an:

meier-greve@kanzlei-fuer-privatrecht.de

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