Seit mehr als 20 Jahren berate ich ausschließlich Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit der Planung und Flächensicherung zur Ansiedlung von Windparks, Photovoltaikanlagen (Solarparks) sowie allen weiteren Anlagen zur alternativen Energiegewinnung und Speicherung einschließlich Infrastruktur. Hierzu gehören insbesondere Nutzungsverträge zur Errichtung von Batteriespeichern und Umspannwerken. Ich habe während dieser Tätigkeit bereits mehr als 600 verschiedene Nutzungsverträge, Nutzungsoptionsverträge, Pachtverträge, Verträge zur Sicherung von Abstandsflächen und Rotorrechten sowie auch Verträge über die begleitende Ansiedlung von Fotovoltaikanlagen überprüft und mitgestaltet. Ebenso verfüge ich über mehr als jahrzehntelange Erfahrung mit dem Flächenverkauf sowie auch mit Poolverträgen. Schließlich habe ich bereits mehrfach Mandantinnen und Mandanten im Rahmen der Gründung von Bürgerwindparks sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts zum gemeinschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen im Pachtmodell beraten. Aus steuerlichen Gründen gehören seit einigen Jahren darüber hinaus Verträge zum Erwerb von Kommanditbeteiligungen an der jeweiligen Betreibergesellschaft zum Umfang meiner Beratertätigkeit.
Konsequente Vertretung der privaten Eigentümerseite
Ich stehe stets auf der Seite der privaten Eigentümer bzw. der betroffenen Bürger der Umlandgemeinden. Insoweit halte ich die aus meiner Sicht notwendige kritische Distanz zu den Investoren. Eine konsequente und engagierte Vertretung der Interessen meiner Mandanten wird hierdurch zusätzlich gewährleistet. Jegliche Interessenkollision ist ausgeschlossen.
Prüfung von Grundbucheintragungen und Rückbausicherheiten
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch in der kritischen Prüfung der von Investorenseite meist geforderten zusätzlichen Sicherungen durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch der Flächeneigentümer. Für meine Mandanten setze ich, wenn ihre Flächen Standortgrundstück werden sollen, effektive Rückbausicherheiten nach § 35 Abs. 5 BauGB, insbesondere durch Überreichung werthaltiger Bürgschaften, durch.
Haftung und Versicherung
Ein guter Nutzungsvertrag sollte aus Eigentümersicht nicht nur einer attraktive Vergütung bieten, sondern das mit der Vergabe der Nutzungsrechte verbundene Risiko minimieren. Hierzu gehören nicht nur Rückbausicherheiten, sondern auch umfassende vertragliche Absicherungen über die Haftung und weitreichende Versicherungspflichten während der gesamten Vertragslaufzeit. Derartige Regelungen sollten sich nicht in Schlagworten erschöpfen, sondern konkrete Inhaltsbeschreibungen der abzuschließenden und regelmäßig nachzuweisenden Haftpflicht und Sachversicherungspakete enthalten.
Schutz vor Forderungsausfällen und Minimierung der Insolvenzrisiken
Die Vergütung des Eigentümers muss nicht nur angemessen sein, sondern auch gegen Ausfallrisiken abgesichert werden. Hier ist regelmäßig besonderes Augenmerk auf Übertragungsrechte, Abspaltungsrechte, vorzeitige Kündigungsrechte und auch den Inhalt der Grunddienstbarkeiten zu richten, denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erlauben Grunddienstbarkeiten dem jeweils Berechtigten ein sogenanntes isoliertes, also vom Nutzungsvertrag unabhängiges Nutzungsrecht (!). Ein eigentümergerechter Nutzungsvertrag muss an diesen oft übersehenen, aber tatsächlich wirtschaftlich äußert bedeutsamen Stellen zusätzliche Absicherungen vorsehen, die leider in den meisten Vertragsmustern der Projektfirmen fehlen.
Beurteilung der Vergütungsmodelle
Ein privater Eigentümer kann oft nur schwer beurteilen, ob ein an ihn herangetragenes Vertragsangebot marktüblich ist oder er gegenüber der im konkreten Einzelfall tatsächlich angemessenen Vergütung benachteiligt wird. Ich analysiere zusammen mit meinen Mandanten die jeweiligen Investorenangebote und vergleiche diese mit branchenüblichen Durchschnittssätzen je nach konkreter Lage des betreffenden Flurstücks und der Lage im jeweiligen Windeignungsgebiet. Gegebenenfalls werden Planungsunterlagen, insbesondere Windgutachten, ergänzend zur Beurteilung herangezogen.
Vorsicht Windberater
Von sogenannten Windberatern rate ich in aller Regel ab. Hier handelt es sich um Akteure am Markt, die gegen Erfolgsbeteiligung im Namen der Eigentümer mit den Projektfirmen um höhere Vergütungen feilschen. Die Idee klingt gut, der Teufel steckt allerdings im Detail. Denn der Windberater erzielt bessere Konditionen oftmals nur, indem er die ohnehin schon aufgrund der örtlichen Gegebenheiten existierende Verhandlungsposition des Eigentümers ausnutzt. Der Windberater wird nur große Flächeneigentümer in Fällen vertreten, in denen das Ausgangsangebot der Projektfirma offenkundig unter dem Marktdurchschnitt liegt. Kommt dann noch Konkurrenz durch eine andere Projektfirma ins Spiel, die ebenfalls auf der gleichen Fläche Flächensicherung betreibt, ist der Erfolg beim Aushandeln besserer Konditionen fast schon vorprogrammiert. Jeder Eigentümer sollte sich gut überlegen, ob ihm ein Erfolg, den er mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch ohne Windberater erzielt hätte, mehrere Hunderttausend Euro verlorene Vergütung wert ist. Auch besteht kein Anreiz für den Windberater, die tatsächlich besten Konditionen für den Eigentümer zu erzielen, wenn nach einem schnellen Anfangserfolg im Vergütungspoker jeder weitere Nachschlag mit immer höherem zeitlichen Aufwand verbunden ist. Die Rechnung aus Sicht des Windberaters lautet nämlich in etwa wie folgt: drei schnelle Anfangserfolge für drei verschiedene Eigentümer mit jeweils zügigem Abschluss bringen in Summe mehr Provision als ein mühsamer Verhandlungsmarathon für nur einen Eigentümer, der zwar für diesen noch ein paar Prozent mehr ergibt, jedoch insgesamt den Windberater mehr Zeit kostet als die zunächst erwähnten drei schnellen Abschlüsse zusammen.
Weitere praktische Probleme bei Einschaltung von Windberatern ergeben sich zum Beispiel in den Bereichen
- Doppelmaklertätigkeit bzw. Kickbackprovisionen
- mangelnde Berücksichtigung von mittelbaren Vergütungsbestandteilen (Standortgarantien, Bezugsgröße Zuschlagswert, Bemessungsgrundlage Einspeiseerlös, Absicherung der vertraglichen Ansprüche durch Vollwartungsverpflichtung, Rückbaubürgschaften, Pachtbürgschaften, Abrechnungs- un Dokumentationspflichten, etc.)
- keine Tätigkeitsverpflichtung des Beraters
- überlange Bindung
- Erfolgsprovision auch bei Konditionenverbesserung durch bloßes Zuwarten und bei rein extern veranlasster Aufstockung der Vergütung (zB aufgrund verfestigten Planungsrechts, Erhöhung der EEG-Vergütung, Verfügbarkeit größerer Anlagentypen etc.).
- Gefahr der Überbetonung der Vergütungshöhe auf Kosten der risikorelevanten Bestandteile des Vertrages (die Rückbaubürgschaft kann zB regelmäßig durch geringfügiges Nachgeben beim Nutzungsentgelt regelmäßig um mehrere Hunderttausend Euro aufgestockt werden)
- Gefahr der Überbetonung der mittelfristigen Zahlungsströme zu Lasten des langfristig anfallenden Gesamtpakets
- nach Abzug des Honoraranteils des Beraters ggf. zu niedrige Pacht unter Berücksichtigung des Eigentümergesamtrisikos (Havarierisiken, Haftungsrisiken, Umweltrisiken, Rückbaurisiko)
Vertretung im Genehmigungsverfahren
Desweiteren biete ich aus langjähriger Erfahrung schöpfende Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Planung und Genehmigung von Anlagen zur Errichtung von Anlagen zur Erneuerbaren Energiegewinnung, insbesondere Windparks und Windkraftanlagen. Ich untersuche Gutachten, werde im Rahmen der Bürgerbeteiligung für meine Mandanten tätig oder prüfe die Rechtmäßigkiet von Bau- und Betriebsgenehmiugngen.
Projektierer, Betreiber und Investoren – Ich stehe nur auf der anderen, auf der Eigentümerseite
Damit Sie sich ein Bild über meine Tätigkeit verschaffen können, gebe ich nachfolgend einen Überblick über von mir bereits aus der Flächeneigentümerperspektive bzw. aus Bürgerperspektive mitbegleitete Vorhaben. Insgesamt habe ich seit 2002 bereits mehr als 600 Projekte begleitet. Um jegliche Gefahr von Interessenkollisionen zu vermeiden, stehe ich allerdings seit jeher nur und ausschließlich auf Seiten der Eigentümer oder auch der örtlichen Gemeinde und vertrete nie die Investorenseite. Nur auf diese Weise ist für mich die notwendige anwaltliche Unabhängigkeit auch in wirtschaftlicher Hinsicht gewahrt.
Die Liste ist nicht vollständig, sondern berücksichtigt nur Mandate der letzten Jahre. Vorhaben und Projekte, bei welchen die Mandanten Stillschweigen erbeten haben, sind in der Liste aus rechtlichen Gründen nicht aufgeführt. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Alterric IPP GmbH
Altus AG
Arteus Energy GmbH
ATC Germany Holdings GmbH
BOREAS Energie GmbH
Brecht & Hanle GmbH & Co KG
Bullenberg GmbH & Co KG
BVNON Windkraft GmbH
BWK Rühlingstetten
CEE Group (CEE Projekte GmbH)
Cirrus GmbH & Co KG
CPC Germania GmbH & Co KG
DunoAir Windpark Planung GmbH
EDF Deutschland GmbH
E2 Projektgesellschaft GmbH & Co KG
EE Sommersdorf GmbH & Co. KG
EnBW Energieprojekte GmbH
Energie Harzgerode GmbH
Energiekontor GmbH
Energieplan Ost West GmbH & Co KG
Energiequelle GmbH
Enercity AG, Hannover
ENERCON GmbH
eab new Energy GmbH
eab Projektmanagement GmbH
EEGrüner Strom Nalbach GmbH & Co KG
ENERPARC GmbH
3Energy Projekt GmbH & Co KG
engie Deutschland Erneuerbare GmbH
ENERTRAG Aktiengesellschaft
ENERKRAFT GmbH
Energieanlagen Frank Bündig GmbH
ENOVA WP div GmbH & Co KG
enp Energieplan GmbH
envia THERM GmbH
ENVIRIA IPP DEVCO GmbH & Co. KG
EURO-Vermittlung, Energie und Umwelttechnik
ERG Development Germany GmbH & Co KG
European Windfarms GmbH
Eurowind AG
FairWind Deutschland GmbH
FC Windenergy GmbH
FEFA Windpark GmbH & Co KG
Fichtwald Energy GmbH
Fritzenberg GmbH & Co KG
FWR Energie eG
Greencity GmbH
Greenwind Energy GmbH
Green4H2 GmbH & Co KG
GCP Greenchill Power GmbH
Harmony Energy GmbH
Hoppe und Dietz GbR
Iqony Energies GmbH
Jakob Rosenau Zukunftsenergien GmbH
JP Joule GmbH
JL re Erneuerbare GmbH
JUWI Wind GmbH
Kajoni Energie GmbH
Komesker GmbH & Co KG
Kronos Solar projects GmbH
Kröger New Energy GmbH
KWE New Energy GmbH
Landwind GmbH
LGL Landgesellschaft Lebus GmbH
Megawatt Gesellschaft für Windenergie mbH
mdp GmbH
MLK Consulting GmbH & Co KG
Momentum Deutschland Projekte GmbH & Co KG
Naturwerk Erneuerbare Energien GmbH
Naturwind GmbH
Nemesis GmbH & Co KG
Nortada GmbH
mdp Neue Energien GmbH
Momentum Energy Group / Momentum Deutschland Projekte GmbH & Co KG
Naturgas Beckwiehe GmbH & Co KG
NOVEC GmbH
Norderland Projektentwicklungs- und Vertriebs GmbH
Notus Energy Wind GmbH & Co KG
Orrön Energieprojekte GmbH
OSTWIND project GmbH
Ostwind Erneuerbare Energien GmbH
OWI Bauträger GmbH & Co KG
OWE Oberlausitzer Windenergie GmbH & Co Projekt KG
pionext Service GmbH & Co KG
PNE AG
Primus Projekt GmbH & Co KG
PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH
Phase 5 GmbH & Co Windkraft II KG
Plambeck Neue Energien Windpark Fonds GmbH & Co KG
Q-Energy GmbH
Qualitas Energy GmbH
Rauße BeteiligungsGmbH
REA GmbH Management
Regema GmbH
Regenerative Energien Frank Bündig AG
Regenerative Energiewandlung Grimme GmbH & Co KG
REWKO Energy GmbH
Rheinenergie AG
Riland Dienstleistungs GmbH
RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH
sdp Energie GmbH
Seyda Erneuerbare Energien Wind GmbH
SOL new ernergy solutions
SoWiTec new energy GmbH
Sunfarmer GmbH
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs AG
SynEnergie GmbH
ÖKOTEC Windenergie GmbH
Fa. Schwarzlose
Stadtwerke Kassel
Stadtwerke Köln GmbH
stadtwerke Leipzig GmbH
StreamTec Solutions AG
SUN Stadtwerke Nordhessen
Teckwerke eG
teut Windprojekte GmbH
Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
THEE Projektentwicklungs GmbH & Co. KG
TRAVE Erneuerbare Energien GmbH & Co KG
UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co KG
UKA Meißen Projektentwicklung GmbH & Co KG
Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co KG
UP Wind GmbH & Co KG
Vattenfall Europe
Ventotec Green Windpower GmbH & Co KG
VSB Neue Energien Deutschland GmbH, Dresden
VOSS Energy GmbH
WERA Windenergie GmbH
Windpark Eyller Bruch GbR
Windwandler GmbH & Co KG
wiwi Consult GmbH & Co KG
wpd onshore GmbH & Co KG und Tochterfirmen
WEMAG
Windbauer GmbH
Windenergie Hinter der Haar GmbH & Co KG
Windstrom Erneuerbare Energien GmbH
WKN Windkraft Nord GmbH & Co KG
WSB Energiepark GmbH & Co KG
Anumar Solar GmbH
BayWa AG
Buß Solar AG
Clen Solar GmbH & Co KG
ib Vogt Entwicklung Deutschland GmbH
Naga Solar project V GmbH
Schubert Solar SP NRW GmbH & Co KG
Secure Energy Solutions AG, Berlin
SLPV-Projekt GmbH
Solarfaktor GmbH
Solar Provider Goup B.V.
Somikon Zukunftsenergie GmbH & Co KG
Städtische Werke Aktiengesellschaft
Stadtwerke Kassel
Stadtwerke Leipzig GmbH
SYBAC On Power GmbH
ToRa GmbH
VitaSana GmbH & Co KG
Wattmanufaktur GmbH & Co KG
Die Kosten – meine Beratungspakete
Ich biete aktuell folgende pauschale Beratungspakete an. Die Preise beziehen sich jeweils auf einen Nutzungsvertrag.
Paket I:
Prüfung der Unterlagen und eine ca einstündige Besprechung ohne schriftliche Leistungen
Honorar 700,- Euro netto zzgl Ust (brutto 833,- Euro)
Paket II:
Prüfung der Unterlagen, Fertigung eines ca. acht- bis zehnseitigen Kurz-Gutachtens über das Optimierungspotential des Vertrages, einschließlich Besprechung ca. 30 Minuten zur Klärung von Fragen
Honorar 1.750,- Euro netto zzgl Ust (brutto 2.082,50 Euro)
Paket III:
Individuelle Betreuung des Mandanten, Vertragsüberarbeitung, Begleitung bei Verhandlungen bis zum endgültigen Vertragsschluss, Gesamtaufwand ca. 15 Arbeitsstunden
Honorar 4.500,- Euro netto zzgl. Ust (brutto 5.355,00 Euro)
Weitere Leistungen nach Vereinbarung zum Stundenverrechnungssatz von 350,- Euro netto zzgl Ust.
Gerne unterbreite ich Ihnen auch ein individuelles Angebot. Bei Fragen können sich sich stets direkt an mich wenden. Wenn Sie sich einen weiteren Überblick über rechtliche Fallstricke und Problemfelder beim Abschluss von Nutzungsverträgen zum Betrieb von Anlagen zur Erneuerbaren Energiegewinnung verschaffen möchten, empfehle ich Ihnen auch meinen Beitrag → Der Grundstückspachtvertrag zum Betrieb einer Windkraftanlage oder eines Solarparks. Zur Problematik Abstandsflächen und Rechtsschutz im Baugenehmigungsverfahren finden Sie zum Beispiel nähere Informationen → hier.