Ihr Rechtsanwalt bei Flächensicherung durch Investoren von Windparks und Solarparks

Seit bald 20 Jahren berate ich ausschließlich Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit der Planung und Flächensicherung zur Ansiedlung von Windparks, Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen (Solarparks). Ich habe während dieser Tätigkeit bereits mehr als 600 verschiedene Nutzungsverträge, Nutzungsoptionsverträge, Pachtverträge, Verträge zur Sicherung von Abstandsflächen und Rotorrechten sowie auch Verträge über die begleitende Ansiedlung von Fotovoltaikanlagen überprüft und mitgestaltet. Ebenso verfüge ich über mehr als zehnjährige Erfahrung mit dem Flächenverkauf sowie auch mit Poolverträgen. Schließlich habe ich bereits mehrfach Mandantinnen und Mandanten im Rahmen der Gründung von Bürgerwindparks sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts zum gemeinschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen im Pachtmodell beraten.

Konsequente Vertretung der privaten Eigentümerseite

Ich stehe stets auf der Seite der privaten Eigentümer bzw. der betroffenen Bürger der Umlandgemeinden. Insoweit halte ich die aus meiner Sicht notwendige kritische Distanz zu den Investoren. Eine konsequente und engagierte Vertretung der Interessen meiner Mandanten wird hierdurch zusätzlich gewährleistet. Jegliche Interessenkollision ist ausgeschlossen.

Prüfung von Grundbucheintragungen und Rückbausicherheiten

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch in der kritischen Prüfung der von Investorenseite meist geforderten zusätzlichen Sicherungen durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch der Flächeneigentümer. Für meine Mandanten setze ich, wenn ihre Flächen Standortgrundstück werden sollen, effektive Rückbausicherheiten nach § 35 Abs. 5 BauGB, insbesondere durch Überreichung werthaltiger Bürgschaften, durch.

Beurteilung der Vergütungsmodelle

Ein privater Eigentümer kann oft nur schwer beurteilen, ob ein an ihn herangetragenes Vertragsangebot marktüblich ist oder er gegenüber der im konkreten Einzelfall tatsächlich angemessenen Vergütung benachteiligt wird. Ich analysiere zusammen mit meinen Mandanten die jeweiligen Investorenangebote und vergleiche diese mit branchenüblichen Durchschnittssätzen je nach konkreter Lage des betreffenden Flurstücks und der Lage im jeweiligen Windeignungsgebiet. Gegebenenfalls werden Planungsunterlagen, insbesondere Windgutachten, ergänzend zur Beurteilung herangezogen.

Vorsicht Windberater

Von sogenannten Windberatern rate ich in aller Regel ab. Hier handelt es sich um Akteure am Markt, die gegen Erfolgsbeteiligung im Namen der Eigentümer mit den Projektfirmen um höhere Vergütungen feilschen. Die Idee klingt gut, der Teufel steckt allerdings im Detail. Denn der Windberater erzielt bessere Konditionen oftmals nur, indem er die ohnehin schon aufgrund der örtlichen Gegebenheiten existierende Verhandlungsposition des Eigentümers ausnutzt. Der Windberater wird nur große  Flächeneigentümer in Fällen vertreten, in denen das Ausgangsangebot der Projektfirma offenkundig unter dem Marktdurchschnitt liegt. Kommt dann noch Konkurrenz durch eine andere Projektfirma ins Spiel, die ebenfalls auf der gleichen Fläche Flächensicherung betreibt, ist der Erfolg beim Aushandeln besserer Konditionen fast schon vorprogrammiert. Jeder Eigentümer sollte sich gut überlegen, ob ihm ein Erfolg, den er mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch ohne Windberater erzielt hätte, mehrere Hunderttausend Euro verlorene Vergütung wert ist. Auch besteht kein Anreiz für den Windberater, die tatsächlich besten Konditionen für den Eigentümer zu erzielen, wenn nach einem schnellen Anfangserfolg im Vergütungspoker jeder weitere Nachschlag mit immer höherem zeitlichen Aufwand verbunden ist. Die Rechnung aus Sicht des Windberaters lautet nämlich in etwa wie folgt: drei schnelle Anfangserfolge für drei verschiedene Eigentümer mit jeweils zügigem Abschluss bringen in Summe mehr Provision als ein mühsamer Verhandlungsmarathon für nur einen Eigentümer, der zwar für diesen noch ein paar Prozent mehr ergibt, jedoch insgesamt den Windberater mehr Zeit kostet als die zunächst erwähnten drei schnellen Abschlüsse zusammen.

Weitere praktische Probleme bei Einschaltung von Windberatern ergeben sich zum Beispiel in den Bereichen

  • Doppelmaklertätigkeit bzw. Kickbackprovisionen
  • mangelnde Berücksichtigung von mittelbaren Vergütungsbestandteilen (Standortgarantien, Bezugsgröße Zuschlagswert, Bemessungsgrundlage Einspeiseerlös, Absicherung der vertraglichen Ansprüche durch Vollwartungsverpflichtung, Rückbaubürgschaften, Pachtbürgschaften, Abrechnungs- un Dokumentationspflichten, etc.)
  • keine Tätigkeitsverpflichtung des Beraters
  • überlange Bindung
  • Erfolgsprovision auch bei Konditionenverbesserung durch bloßes Zuwarten und bei rein extern veranlasster Aufstockung der Vergütung (zB aufgrund verfestigten Planungsrechts, Erhöhung der EEG-Vergütung, Verfügbarkeit größerer Anlagentypen etc.).
  • Gefahr der Überbetonung der Vergütungshöhe auf Kosten der risikorelevanten Bestandteile des Vertrages (die Rückbaubürgschaft kann zB regelmäßig durch geringfügiges Nachgeben beim Nutzungsentgelt regelmäßig um mehrere Hunderttausend Euro aufgestockt werden)
  • Gefahr der Überbetonung der mittelfristigen Zahlungsströme zu Lasten des langfristig anfallenden Gesamtpakets
  • nach Abzug des Honoraranteils des Beraters ggf. zu niedrige Pacht unter Berücksichtigung des Eigentümergesamtrisikos (Havarierisiken, Haftungsrisiken, Umweltrisiken, Rückbaurisiko)
Vertretung im Genehmigungsverfahren

Desweiteren biete ich aus langjähriger Erfahrung schöpfende Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Planung und Genehmigung von Windparks und Windkraftanlagen. Ich prüfe Windgutachten, werde im Rahmen der Bürgerbeteiligung für meine Mandanten tätig oder führe auch Widerspruchsverfahren sowie Klageverfahren durch, wenn meine Mandanten, etwa durch die Unterschreitung von Abstandsflächen, oder auf sonstige Weise in ihren Rechten durch das Windparkprojekts verletzt sind.

Windparkbetreiber und Investoren – Vermeidung von Interessenkollision

Damit Sie sich ein Bild über meine Tätigkeit verschaffen können, gebe ich nachfolgend einen Überblick über von mir bereits aus der Flächeneigentümerperspektive bzw. aus Bürgerperspektive mitbegleitete Windparkvorhaben bzw Ansiedlungsprojekte. Insgesamt habe ich seit 2002 bereits mehrere Hundert Projekte begleitet. Um jegliche Gefahr von Interessenkollisionen zu vermeiden, stehe ich allerdings seit jeher nur und ausschließlich auf Seiten der Eigentümer oder auch der örtlichen Gemeinde und vertrete nie die Investorenseite. Nur auf diese Weise ist für mich die notwendige anwaltliche Unabhängigkeit auch in wirtschaftlicher Hinsicht gewahrt.

Die Liste ist nicht vollständig, sondern berücksichtigt nur Mandate der letzten Jahre. Vorhaben und Projekte, bei welchen die Mandanten Stillschweigen erbeten haben, sind in der Liste aus rechtlichen Gründen nicht aufgeführt. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Alterric IPP GmbH

Altus AG

Arteus Energy GmbH

ATC Germany Holdings GmbH

Aufwind Engineering GmbH
Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH
BayWa RE 
bioconstruct GmbH
BMR Energy Solutions GmbH

BOREAS Energie GmbH

Brecht & Hanle GmbH & Co KG

Bullenberg GmbH & Co KG

BVNON Windkraft GmbH

BWK Rühlingstetten

Cirrus GmbH & Co KG

CPC Germania GmbH & Co KG

DunoAir Windpark Planung GmbH

EDF Deutschland GmbH

E2 Projektgesellschaft GmbH & Co KG

EE Sommersdorf GmbH & Co. KG

EnBW Energieprojekte GmbH

Energie Harzgerode GmbH

Energiekontor GmbH

Energieplan Ost West GmbH & Co KG

Energiequelle GmbH

Enercity AG, Hannover

ENERCON GmbH

eab new Energy GmbH

eab Projektmanagement GmbH

EEGrüner Strom Nalbach GmbH & Co KG

ENERPARC GmbH

3Energy Projekt GmbH & Co KG

engie Deutschland Erneuerbare GmbH

ENERTRAG Aktiengesellschaft

ENERKRAFT GmbH

Energieanlagen Frank Bündig GmbH

ENOVA WP div GmbH & Co KG

enp Energieplan GmbH

envia THERM GmbH

ENVIRIA IPP DEVCO GmbH & Co. KG

European Windfarms GmbH

Eurowind AG

FairWind Deutschland GmbH

FC Windenergy GmbH

FEFA Windpark GmbH & Co KG

Fritzenberg GmbH & Co KG

FWR Energie eG

Greencity GmbH

Greenwind Energy GmbH

Green4H2 GmbH & Co KG

GCP Greenchill Power GmbH

Harmony Energy GmbH

Hoppe und Dietz GbR

Iqony Energies GmbH

Jakob Rosenau Zukunftsenergien GmbH

JP Joule GmbH

JL re Erneuerbare GmbH

JUWI Wind GmbH

Kajoni Energie GmbH

Komesker GmbH & Co KG

Kronos Solar projects GmbH

Kröger New Energy GmbH

KWE New Energy GmbH
Landwind GmbH

LGL Landgesellschaft Lebus GmbH

Megawatt Gesellschaft für Windenergie mbH

mdp GmbH

MLK Consulting GmbH & Co KG

Momentum Deutschland Projekte GmbH & Co KG

Naturwerk Erneuerbare Energien GmbH

Naturwind GmbH

Nemesis GmbH & Co KG

Nortada GmbH
mdp Neue Energien GmbH

Momentum Energy Group / Momentum Deutschland Projekte GmbH & Co KG

Naturgas Beckwiehe GmbH & Co KG

NOVEC GmbH

Norderland Projektentwicklungs- und Vertriebs GmbH

Notus Energy Wind GmbH & Co KG

Orrön Energieprojekte GmbH

OSTWIND project GmbH

Ostwind Erneuerbare Energien GmbH

OWI Bauträger GmbH & Co KG
OWE Oberlausitzer Windenergie GmbH & Co Projekt KG

pionext Service GmbH & Co KG

PNE AG

Primus Projekt GmbH & Co KG

PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH
Phase 5 GmbH & Co Windkraft II KG

Plambeck Neue Energien Windpark Fonds GmbH & Co KG

Q-Energy GmbH

Qualitas Energy GmbH

Rauße BeteiligungsGmbH

REA GmbH Management

Regema GmbH

Regenerative Energien Frank Bündig AG

Regenerative Energiewandlung Grimme GmbH & Co KG

REWKO Energy GmbH

Rheinenergie AG

Riland Dienstleistungs GmbH

RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH

SOL new ernergy solutions

Sunfarmer GmbH

SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs AG

SynEnergie GmbH

ÖKOTEC Windenergie GmbH

Fa. Schwarzlose

Stadtwerke Kassel

Stadtwerke Köln GmbH

stadtwerke Leipzig GmbH

StreamTec Solutions AG

Teckwerke eG

teut Windprojekte GmbH

Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG

THEE Projektentwicklungs GmbH & Co. KG

TRAVE Erneuerbare Energien GmbH & Co  KG

UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co KG

UKA Meißen Projektentwicklung GmbH & Co KG

Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co KG

UP Wind GmbH & Co KG

Vattenfall Europe

Ventotec Green Windpower GmbH & Co KG

VSB Neue Energien Deutschland GmbH, Dresden

VOSS Energy GmbH

WERA Windenergie GmbH

Windpark Eyller Bruch GbR

Windwandler GmbH & Co KG

wiwi Consult GmbH & Co KG

wpd onshore GmbH & Co KG und Tochterfirmen

WEMAG

Windbauer GmbH

Windenergie Hinter der Haar GmbH & Co KG

Windstrom Erneuerbare Energien GmbH

WP Vier Berge GmbH & Co. KG
WP Booßen GmbH Co KG
Windpark Gebstedt GmbH & Co KG
WSB Energiepark GmbH & Co KG

Anumar Solar GmbH

BayWa AG

Buß Solar AG

Clen Solar GmbH & Co KG

ib Vogt Entwicklung Deutschland GmbH

Naga Solar project V GmbH

Schubert Solar SP NRW GmbH & Co KG

Secure Energy Solutions AG, Berlin

SLPV-Projekt GmbH

Solarfaktor GmbH

Solar Provider Goup B.V.

Somikon Zukunftsenergie GmbH & Co KG

Städtische Werke Aktiengesellschaft

Stadtwerke Kassel

Stadtwerke Leipzig GmbH

SYBAC On Power GmbH

ToRa GmbH

VitaSana GmbH & Co KG

Wattmanufaktur GmbH & Co KG

Ratgeber Nutzungsvertrag

Wenn Sie sich einen ersten Überblick über rechtliche Fallstricke und Problemfelder beim Abschluss von Nutzungsverträgen zum Betrieb von Windkraftanlagen verschaffen möchten, empfehle ich Ihnen meinen Beitrag → Der Grundstückspachtvertrag zum Betrieb einer Windkraftanlage oder eines Solarparks. Zur Problematik Abstandsflächen und Rechtsschutz im Baugenehmigungsverfahren finden Sie nähere Informationen → hier.

WebseiteKontakt-2-8

Haben Sie weitere Fragen?

Alexander Meier-Greve ist Rechtsanwalt in Berlin. Der Artikel ist aus der täglichen Beratungspraxis des Autors entstanden. Er soll nützliche Überblicksinformationen liefern, kann allerdings eine einzelfallbezogene Beratung nicht ersetzen.

Wenn Sie Fragen oder Interesse an einer weitergehenden Beratung haben, steht Ihnen mein Büro zur Vereinbarung eines Termins zur persönlichen oder auch telefonischen Besprechung gerne zur Verfügung. Über die entstehenden Kosten einer Erstberatung können Sie sich auch vorab auf der Seite Honorar informieren. Das erste Kontaktgespräch ist in jedem Fall unverbindlich und kostenfrei.

Einen ausführlichen Überblick über das Angebot meines Büros erhalten Sie auch auf der Startseite Kanzlei für Privatrecht

Kanzlei für Privatrecht, Rechtsanwalt Alexander Meier-Greve

Märkisches Ufer 34 (an der Spree), 10179 Berlin-Mitte,

Tel. 030-4401-3325

Email: mail@kanzlei-fuer-privatrecht.de.