Beim Erwerb einer – gegebenenfalls noch zu errichtenden – Immobilie sollte der von dem beurkundenden Notar vorgelegte Vertrag nicht unbesehen unterschrieben werden. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die je nach Vertrag zu Gunsten oder zulasten des Erwerbers gefasst wurden. Auch enthalten viele Notarverträge Lücken, die spätere Auseinandersetzungen provozieren könnten. Es empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung, die mindestens folgende Punkte umfassen sollte:
1. Gewährleistungsregelungen, insbesondere hinsichtlich Mängeln und zugesicherte Eigenschaften des Objektes (zu den Rechtsfolgen bei verschwiegenen Mängeln siehe den Artikel → Rechte des Immobilienkäufers bei verschwiegenen Mängeln
2. Einbeziehung etwaiger Prospekte und Maklerunterlagen als verbindliche Objektbeschreibung
2.a Einbeziehung der Baubeschreibung und ggf. Baugenehmigung in den Notarvertrag zur Wahrung des Formzwanges (BGH NJW 2005, S. 1356), Ausnahme: allg. Erläuterungen und Veranschaulichungen des Kaufgegenstandes, BGH NJW 1979, S. 1498
3. Beim Kauf vom Bauträger Einhaltung der Sicherungsvorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (Näheres hierzu unter → Mängelansprüche und Bankbürgschaft beim Immobilienkaufvertrag)
3.a Überprüfung des Ratenzahlungsplans auf Anpassung an Baubeschreibung (Näheres hierzu unter → Der Ratenzahlungsplan beim Immobilienkaufvertrag)
3.b Überprüfung einer etwaigen Austauschermächtigung des Bauträgers (Näheres hierzu unter → Die Austauschbürgschaft beim Bauträgervertrag)
3.c Transparenz der Sonderwunschregelung (Option oder Anspruch, Rücktrittsrechte, Formfragen, Kostenregelung)
4. Beim Erwerb durch Verbraucher Einhaltung der Sicherungsvorschriften betreffend den Fertigstellungseinbehalt von 5% (§ 632a BGB)
5. Vermietetes Objekt: Klärung aktueller Mietminderungen, mündliche Nebenabreden und Vollständigkeit der Mietverträge
6. Vermietetes Objekt: Überleitung der Kautionen, Abgrenzung der Nebenkostenabrechnungen und Anweisung des Verkäufers an die Mieter bei Nutzen-Lasten-Wechsel
7. In der Wohnungseigentumsanlage Bestimmungen über Abtretung von Guthaben aus Instandhaltungsrücklagen an den Erwerber
8. Übernahme aktueller Beschlusslagen der letzten Wohnungseigentümerversammlungen
9. Höhe der Instandhaltungsrücklage, Einschusspflicht?
10. Denkmalschutz, Lage im Sanierungsgebiet, Mietobergrenzen
11. Klärung etwaiger Wohngeldrückstände
12. Bautenstandmitteilung im Bauträgervertrag durch unabhängigen Bauleiter, Ingenieur oder Architekten
13. vollständige Baubeschreibung, am besten gegengeprüft durch Gutachter
14. Prüfung der Wirksamkeit der Gewährleistungsvorschriften
15. Ausschluss auch der Irrtumsanfechtung?
16. Fixierung sämtlicher mündlicher Nebenabreden auch im Notarvertrag
17. Vorlage eines Grundbuchauszuges zur Klärung etwaiger Hindernisse aufgrund ungeklärter Grundbucheintragungen
18. Richtigkeit von Teilungsplan, Bauplan und Objektbeschreibung
19. Sondernutzungsrechte Keller, Nebenräume, Garten, Stellplatz
20. Verteilerschlüssel für Nebenkosten
21. Notwendige Verwalterzustimmung
22. Abwicklung über Notaranderkonto oder sonst geeignete Käufersicherung
23. Bei Vermietung Klärung der Unterlagen zur Erstellung künftiger Betriebskostenabrechnungen
24. Transparenz, Widerspruchsfreiheit und Eindeutigkeit der Regelung von Erschließungskosten
25. Gemeinschaftsordnung, Achtung Mietpool
26. Bei Beteiligung eines Architekten Klärung eines etwaigen Verstoßes gegen das Koppelungsverbot
27. Zulässigkeit der Vollstreckungsunterwerfung des Erwerbers, Nachweisregelung