Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich

Weitere Schwerpunkte meines Büros sind die Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten und nichtehelichen Lebensgemeinschaften bzw. Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Meine fachliche Ausbildung erfüllt die Anforderungen zur Führung des Titels Fachanwalt für Familienrecht.

Einfühlungsvermögen und persönliches Engagement

Die Tätigkeit im Familienrecht erfordert besonderes Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen. Ein echtes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant ist unabdingbar, aber auch nur der eigentlich selbstverständliche Ausgangspunkt. Der gute Familienrechtsanwalt vertritt den Mandanten nicht nur, er steht ihm auch auf einer persönlichen Ebene bei.

Fachliche Zusatzqualifikation in Betriebswirtschaft auf wissenschaftlichem Niveau

Der weitere Kanzleischwerpunkt Immobilienrecht ist eine sinnvolle Ergänzung bei allen Fragen der Vermögensauseinandersetzung unter Beteiligung von Immobilien. Ein Vordiplom in Betriebswirtschaft qualifiziert mein Büro außerdem in besonderem Maße für eine anwaltliche Vertretung im Zusammenhang mit der Unternehmensbewertung von Freiberuflerpraxen und sonstigen kleinen und mittleren Unternehmen. Bei Interesse an fachspezifischen Informationen zum Thema Vermögensauseinandersetzung und Familienrecht gehen Sie bitte auf die Seite → Kurzratgeber und Rechtsprechung zum Familienrecht.

Haben Sie Fragen?

Gerne beantworte ich Ihre Fragen rund um das Kanzleiangebot auch persönlich am Telefon. Selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Kanzlei für Privatrecht, Rechtsanwalt Alexander Meier-Greve, Märkisches Ufer 34, 10179 Berlin-Mitte, Telefon 030-44013325-

Oder richten Sie eine Email an:

meier-greve@kanzlei-fuer-privatrecht.de

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