Erbrecht und Personenstandsrecht

Wichtige Teilgebiete des Privatrechts sind auch das Erbrecht und das Personenstandsrecht. Seit mehr als fünfzehn Jahren berate und vertrete ich Mandanten hier mit besonderem Schwerpunkt im

  • Pflichtteilsrecht
  • DDR-Erbrecht
  • Nachfolgeplanung und Testament
  • Testamentsvollstreckerrecht
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft unter Beteiligung von Immobilien
  • Namensrecht.

Eine weitestgehende Spezialisierung auf die oben genannten Teilgebiete in Verbindung mit einem besonderen integrativen Beratungsansatz, d.h. der Einbeziehung der benachbarten privatrechtlichen Rechtsgebiete, sichern eine überdurchschnittliche Qualität meiner anwaltlichen Dienstleistung.

Beispielhafte und juristisch vertiefende Ausführungen aus meiner Beratungspraxis finden Sie  auf der Unterseite https://kanzlei-fuer-privatrecht.de/rechtsanwalt-erbrecht-berlin/fachbeitraege-erbrecht .

Haben Sie Fragen?

Gerne beantworte ich Ihre Fragen rund um das Kanzleiangebot auch persönlich am Telefon. Selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Kanzlei für Privatrecht, Rechtsanwalt Alexander Meier-Greve, Märkisches Ufer 34, 10179 Berlin-Mitte, Telefon 030-44013325, Telefax 030-4401 0144.

Oder richten Sie eine Email an:

meier-greve@kanzlei-fuer-privatrecht.de

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