Windkraft

Die Nutzung des Windes als Energiequelle ist dem Menschen bereits seit mehr als tausend Jahren bekannt. Als das Landschaftsbild störend wurden Windmühlen übrigens meist nicht wahrgenommen. Im Gegenteil: Der Preußenkönig Friedrich II. der Große ließ direkt neben einer Windmühle sein Schloss Sanssouci in Potsdam errichten und erklärte, Windmühlen seien „lebendige Wahrzeichen der Landschaft“. Überliefert ist auch sein Widerstand gegen den geplanten Abriss einer weiteren Windmühle in Schlossnähe mit der Begründung, sie sei eine „Zierde für das Schloss“.

Mein Büro bietet seit mehr als 15 Jahren rechtliche Beratung und Vertretung in allen praktisch relevanten Konstellationen rund um die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen.

Besondere Merkmale meiner Tätigkeit sind:

  • ausschließliche Vertretung der Eigentümerseite zur Vermeidung von Interessenkollisionen
  • Nutzung eines Erfahrungsschatzes aus bereits mehr als 500 geprüften und/oder verhandelten Einzelnutzungsverträgen
  • Unterstützung bei den Konditionengesprächen auf Grundlage jahrzehntelanger Branchenkenntnis
  • besonderes Augenmerk auf Sicherheit und Transparenz bei der Vertragsgestaltung
  • Expertise auch zu Beteiligungsmodellen (Kommanditbeteiligung, Bürgerenergiegesellschaften)
  • Mitberücksichtigung erbrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte
  • transparentes und gegenüber sogenannten Großkanzleien preisgünstiges Vergütungsmodell.

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Gerne beantworte ich Ihre Fragen rund um das Kanzleiangebot auch persönlich am Telefon. Selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Kanzlei für Privatrecht, Rechtsanwalt Alexander Meier-Greve, Märkisches Ufer 34, 10179 Berlin-Mitte, Telefon 030-44013325, Telefax 030-4401 0144.

Oder richten Sie eine Email an:

meier-greve@kanzlei-fuer-privatrecht.de

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