Integrativer Beratungsansatz

Mein Büro verfolgt einen integrativen Beratungsansatz. Was bedeutet das?

Anwaltliche Hilfe erfordert den umfassenden Blick auf die Probleme des Mandanten. Dieser umfassende Blick setzt eine denkbar breite Kenntnis der relevanten Rechtsmaterien voraus. Da aber der Rechtsanwalt anders als noch vor 30 Jahren nicht mehr das gesamte deutsche Recht beherrschen kann, habe ich mich vor Jahren entschlossen, das Büro auf die Kerngebiete des Privatrechts zu spezialisieren. Diese Spezialisierung ermöglicht es, den privaten Mandanten mit der notwendigen Überblickskompetenz zu beraten und zugleich den Wettbewerbsvorteil einer hohen Falldichte im relevanten Rechtsgebiet sicherzustellen. Die integrierte Beratung bedeutet somit Mehrwert für den Mandanten, weil er für seinen Fall spezialisierte, aber zugleich umfassende anwaltliche Überblickskompetenz aus einer Hand erhält.

Schnittmengen der Rechtsgebiete

Immobilienrecht, Erbrecht und Familienrecht weisen vielfältige Schnittmengen auf. Diese Schnittmengen werden oft übersehen oder, was im Ergebnis genauso schwer wiegt, in ihrer Bedeutung unterschätzt. Wer sich scheiden lässt, muss die Auswirkungen auf das Erbrecht kennen und benötigt gegebenfalls auch Hilfe bei der Teilungszwangsversteigerung des gemeinsamen Hauses im Rahmen der Immobilienauseinandersetzung. Wer ein Testament errichten möchte, sollte auch über flankierende Möglichkeiten wie die Bestellung von Wohnrechten, die Abfassung einer → Patientenverfügung, die Behandlung lebzeitiger Schenkungen bis hin zum Thema → Elternunterhalt und → Pflegerisiko beraten werden. Mein Beratungsansatz leuchtet gerade diese Schnittmengen aus. Dies erhöht nach meiner Erfahrung signifikant die Effektivität der anwaltlichen Arbeit – zum Vorteil für den Mandanten.

Sicherstellung der Spezialisierung durch anwaltliche Kooperation

Mein Büro ist weder im Strafrecht, noch im Sozialrecht oder Verwaltungsrecht tätig. Wir bearbeiten auch keine Verkehrsunfälle. Hier können wir aber auf bewährte Berufskollegen zurückgreifen, die ebenfalls Anwälte mit Anspruch und Engagement sind.

Erleichterung der Problemanalyse

Wie heißt es doch: Problem erkannt, Gefahr gebannt. Es liegt leider in der Natur der Sache, dass der Mandant als rechtlicher Laie im Regelfall nicht alle rechtlichen Probleme seines Falles bereits vorab selbst erkennen kann. Umso schwerer und fehlerträchtiger fällt dann die Entscheidung über die Auswahl des richtigen Anwalts. Auch hier hilft der integrierte Beratungsansatz: Innerhalb meines Tätigkeitsspektrums nehme ich Ihnen die Problemanalyse ab.

Verbesserte Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant

Die juristische Beratung in meinem Büro ist nicht theoretisierend und künstlich vereinfachend, sondern berücksichtigt alle Umstände Ihres Falles. Ich verstehe deshalb zügig, worauf es in Ihrem Fall und für Sie persönlich ankommt. Und Sie verstehen, was der Anwalt Ihnen sagen möchte.

Persönliche Vertretung durch den Anwalt Ihres Vertrauens

In unserem Büro wird kein Mandant herumgereicht. Bei uns gibt es keine „Fremdbetreuung“. Sie werden beraten und vertreten ausschließlich durch den Anwalt Ihres Vertrauens. Eine Delegation findet ausschließlich für unterstützende Tätigkeiten statt.

Haben Sie Fragen?

Gerne beantworte ich Ihre Fragen rund um das Kanzleiangebot auch persönlich am Telefon. Selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Kanzlei für Privatrecht, Rechtsanwalt Alexander Meier-Greve, Märkisches Ufer 34, 10179 Berlin-Mitte, Telefon 030-44013325

Oder richten Sie eine Email an:

meier-greve@kanzlei-fuer-privatrecht.de

Zurück zur Startseite.